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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Klaus F. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Klaus F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Leutheusser- Schnarrenberger,

in Ihrer Antwort an Herrn H. Dietrich vom 15. Oktober 2007 schreiben Sie von einer "Rentenüberleitung für Übersiedler vor dem Mauerfall". In keiner Wahlperiode wurde ein Gesetz mit diesem Inhalt verabschiedet!
Falls Sie das Rentenüberleitungsgesetz vom 25.7.1991 meinen, ist festzustellen, dass es sich um ein Sonderrecht für das Beitrittsgebiet handelt (siehe Einigungsvertrag Art. 30, Abs.5). Als die DDR zum Beitrittsgebiet erklärt wurde, waren die "Übersiedler vor dem Mauerfall" dank des Integrationsverfahrens schon lange Bundesbürger mit zugesicheter Rentenanwartschaft. Auch das Rentenüberleitungsergänzungsgesetz aus dem Jahr 1993 ist Sonderrecht für das Beitrittsgebiet (BT-Dr 12/4810).
Insbesondere bezieht sich die Änderung zum §259a SGB VI auf die Übersiedler, die nach dem Mauerfall die DDR verlassen haben. Es handelt sich nämlich um einen Vertrauensschutz-Paragraphen (BT-Dr 12/4810)! Niemals läßt sich daraus ableiten, dass man rückwirkend für die "Übersiedler vor dem Mauerfall" das Integrationsprinzip ersetzt durch das Exportprinzip!

Es ist so einfach, die Gesetzgebung von damals zu verstehen. Man muss nur verstehen wollen.
Wären Sie bereit sich mit Frau Dr. Babel und Herrn Vizepräsident a.D. Cronenberg über diese Thema zu sprechen?
Beide waren 1991 aktiv am Zustandekommen des RÜG beteiligt.
Beide wissen auch heute noch, was damals beschlossen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Fiedler

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Antwort ausstehend von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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