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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Gerald H. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Gerald H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

Sie werden in der Diskussion um einen Erhöhung der SGB II-Regelleistung wie folgt zitiert:

Auch durch die steigenden Lebensmittelpreise sieht die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. „Dann müsste ja künftig jede Änderung nach oben oder unten zu einer entsprechenden Anpassung des Satzes führen.”
http://www.merkur-online.de/politik/art8808,826594

Die Forderung zur Erhöhung der Regelleistung wird in der aktuellen Situation erhoben. Diese ist gekennzeichnet durch einen Anstieg der Lebensmittelpreise nicht nur in der jüngsten Zeit sondern kontinuierlich seit der Einführung des SGB II. In diesem Zeitraum haben sich nicht nur die Preise für Lebensmittel sondern auch für andere Bedarfsgüter, die für das sozio-kulturelle Existenzminimum erforderlich sind, wesentlich stärker erhöht als die minimale Erhöhung der Regelleistung, die sich aus der Kopplung an die Rentenerhöhung ergab. Während diejenigen Rentner, die früher deutlich über dem Existenzminimum lagen, diesen Kaufkraftverlust aber aus eigener Kraft auffangen können, ohne unter dieses Minimum zu rutschen, ist dies bei Leistungsbeziehern ja nicht möglich. Eine Anpassung für diesen Personenkreis scheint mir daher angemessen.

Es ist mir nicht verständlich, wie aus einer etwaigen Anpassung des Regelsatzes aufgrund der genannten Gründe zwingend folgen sollte, dass dann notwendig auch jede x-beliebige sonstige Änderung der Lebensmittelpreise automatisch zur Anpassungen des Regelsatzes führen müsste. So etwas wird meines Wissens auch von niemandem gefordert.

Ich möchte Sie daher bitten, Ihre zitierte Aussage näher zu begründen.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Huber

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. August 2007.
Derzeit ist die Höhe des ALG II an die jährliche Rentenanpassung gekoppelt. Darüber hinaus wird alle fünf Jahre eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorgenommen auf dessen Basis der dem ALG II zugrunde liegende Warenkorb gegebenenfalls angepasst wird. Eine strikte Kopplung an die Inflation könnte dazu führen, dass das ALG II unter Umständen stärker steigt als das Nettoeinkommen der Rentner, Bafögempfänger oder sogar Arbeitnehmer.

Daher sollte die künftige Entwicklung zunächst weiter beobachtet werden, bevor Vorschläge gemacht werden die später haushaltspolitisch kaum durchsetzbar sind. Ich werde mich diesbezüglich für eine Überprüfung gegen Ende des Jahres einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger