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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Peter K. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Peter K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Leutheusser - Schnarrenberger,

in der ehemal. DDR war ich 15 Monate wegen Republikflucht inhaftiert und bin anerkannter politischer Flüchtling. Daher steht mir wohl demnächst die "neue" Stasi-Opferrente von Euro 250.-zu.
Zur Zeit bin ich Hartz IV Empfänger, werde aber wohl alsbald aus gsundheitlichen Gründen wieder zum Sozial/Grundsicherungsamt kommen.
Meine Frage:
werden diese Euro 250.- auf Hartz IV bzw. Sozial/Grundsicherung
angerechnet (was dann ja wohl eher KEINE Entschädigung wäre) oder nicht ?

Übrigens bin ich FDP Parteimitglied Nr. 1000007157

Vielen Dank und viele Grüsse Peter Kunzmann

Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kunzmann,

vielen Dank für Ihren Eintrag vom 17. Juni 2007.

Am 13. Juni 2007 wurde gegen die Stimmen der FDP-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR verabschiedet.

Dieses weist gravierende Mängel auf und wird dem im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch der Regierung, "die Situation der Opfer der SED-Diktatur mit geeigneten Maßnahmen [zu]" verbessern, nicht gerecht. Deshalb hat die FDP diesen Entwurf abgelehnt und ihren eigenen Antrag zur Abstimmung gestellt, dem von allen Oppositionsfraktionen zugestimmt wurde.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung war in dieser Form nicht annehmbar, da zwar die Bedürftigkeitsprüfung insofern entschärft wurde, dass nun keine Neuprüfung im 6-Monats-Intervall mehr erforderlich ist. Auch der Ausschluss von Alters- und Erwerbsfähigkeitsminderungsrenten aus der Berechnungsgrundlage ist prinzipiell zu begrüßen. Dennoch bleibt das zentrale Problem, dass durch die Koppelung einer Zahlung an die Bedürftigkeit die Ehrenpension zu einer Sozialleistung wird. Auch in einer Expertenanhörung sprachen sich sieben von acht Experten dezidiert gegen eine Bedürftigkeitsprüfung aus.
Auch wenn keine Anrechnung der Opferrente auf die Grundsicherung erfolgt, wird diese Form der "Ehrenpension" dem Einsatz der SED-Opfer für Freiheit und Demokratie nicht gerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger