Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Behning H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser - Schnarrenberger,
wie stehen Sie zu der Käfighaltung von Gefangen in Rostock und wie ist diese Haltung mit unserer Jutiz vereinbar?
Sehr geehrter Herr Behning,
vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Juni 2007.
Grundsätzlich war die Polizei nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg Vorpommerns dazu befugt Störer zur Gefahrenabwehr in Sicherheitsgewahrsam zu nehmen. Ob diese Maßnahmen im Einzelnen rechtmäßig waren und inwiefern die Verwahrungsbedingungen rechtstaatlichen Standards entsprachen wird gerade vor Gericht geprüft. Dessen ungeachtet darf es aber nicht sein, dass man zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung, zunehmend eine Beschneidung des Rechtsstaats in Kauf nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger