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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Manfred L. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Manfred L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich zitiere mal aus http://www.heise.de/newsticker/meldung/88969

"Produktfälschungen, Raubkopien oder illegale Downloads aus dem Internet sind keine Kavaliersdelikte, sondern eine ernsthafte wirtschaftliche Bedrohung", machte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für die FDP-Fraktion klar. Der Regierung warf sie vor, mit dem Entwurf "ihre eigenen Zielsetzungen aber einmal mehr als bloße Lippenbekenntnisse" zu entlarven. Mit der Einschränkung von Auskunftsansprüchen auf Urheberrechtsverstöße im gewerbsmäßigen Ausmaß wäre der gesamte Bereich der Tauschbörsen ausgenommen. Das Internet dürfe aber "keine Blackbox sein, die durch unangreifbare Anonymität zu einem Paradies für Rechtsverletzer wird". Bei allem Einsatz für den Datenschutz müsse zudem noch geklärt werden, ob der Richtervorbehalt erforderlich sei. Die geplante Begrenzung der Anwaltskosten bezeichnete die Liberale als "Irrweg" und "reinen Populismus".

Widerspricht das nicht Ihren bisherigen Ausssagen zur Vorratsdatenspeicherung?

Diese haben Sie (und die FDP) doch bisher abgelehnt?

Danke.

Manfred

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Leile,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Geistiges Eigentum ist ein verfassungsrechtlich verbrieftes Grundrecht. Dieses Recht muss aber auch tatsächlich durchsetzbar sein. Das Hauptproblem dabei liegt darin, dass die Rechtsverletzer oft schwer zu identifizieren sind. Informationen über ihre Identität liegen häufig bei Dritten und sind den Rechteinhabern schwer zugänglich. Die von Ihnen zitierte Aussage betrifft den Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Von der Vorratsdatenspeicherung unterscheidet sich dieses Vorhaben in dem entscheidenden Punkt, dass personenbezogene Daten nicht a priori gespeichert werden noch bevor ein tatsächlicher Rechtsverstoß erfolgt ist. Vielmehr geht es darum dem Rechtsinhaber zu ermöglichen herauszufinden wer sein Recht verletzt hat, aber erst nachdem dies geschehen ist. Es geht also nicht um Datenerhebung auf Vorrat, sondern um die Verbesserung zivilrechtlicher Möglichkeiten zur rechtlichen Verfolgung von Verletzungen des geistigen Eigentums.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger