Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Lothar G. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Lothar G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

Ihre Antwort vom 30.03.07 möchte ich in einigen Punkten kommentieren:

1. Übersiedler wurden rentenrechtlich nicht per FRG „behandelt“, sondern eingegliedert. Danach hatten sie gleichgestellte Anwartschaften wie alle anderen Versicherten. Deshalb wurde der Bundesrepublik per Anhang 5 zum Staatsvertrag vom 18.05.1990 aufgegeben, das FRG so zu modifizieren, dass es für „künftige“ Übersiedler, die nach dem 18.05.1990 kommen, nicht mehr angewandt wird. So steht es auch in Artikel 20 (7).
2. „eine rückwirkende Maßnahme, die Betroffenen Ansprüche und Vermögenspositionen entzieht, ... ist immer unbefriedigend“ – Sie werden wissen, dass wir davor durch das Grundgesetz (Artikel 20 und 14) geschützt sind. Wenn der Gesetzgeber das trotzdem tun will, dann muss er viel darüber sprechen und sehr gute Gründe haben. Nach Ihrer Auskunft hat er „nicht vertieft“ gesprochen, nach meiner Kenntnis gar nicht.
3. Ausreisewillige haben nicht nur verringerten Mutterschaftsschutz und verkürztes Krankengeld bewusst in Kauf genommen, sondern Inhaftierung, lebenslange Gesundheitsschäden wegen der Haftbedingungen, Arbeitsplatzverlust, Freigabe der Kinder zur Adoption (selten praktiziert, aber es wurde praktiziert), Schikanen über Jahre, Verlust des gesamten materiellen Besitzstandes (einschließlich der Rente), Verlust der Heimat. Dagegen half auch keine FZR.
Ausreisewillige von 1980 konnten nicht wissen, dass der Gesetzgeber im Jahre 1993 gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt und den Übersiedlern ihre Vermögenspositionen entzieht. Diese Dinge wurden von den Ausreisewilligen nicht „bewusst in Kauf genommen“, es fehlte ihnen die Phantasie, sich das auch nur vorzustellen. Die meisten ehemaligen Übersiedler wissen es heute noch nicht.
Eine herzliche Bitte: sagen Sie mir konkret und detailliert, wer sich mit welchen Argumenten wann für den rückwirkenden Entzug von Vermögenspositionen der Übersiedler eingesetzt hat.

MfG

Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gebauer,

danke für Ihre Nachricht vom 10. April 2007.

Zur komplizierten Fragestellung der Rentenüberleitung für Übersiedler aus der ehemaligen DDR verweise ich Sie auf meine Ausführungen zur Frage von Herrn Dietrich vom 10. Oktober 2007 sowie auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion an die Bundesregierung (Drs. 16/5466) und ihre Beantwortung (Drs. 16/5571).

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger