Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Steffen L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
zunächst ein Lob für Ihre Mühe bei der Beantwortung der Bürgerfragen, dies ist ja noch keine Selbstverständlichkeit in diesem Forum.
Meine Frage bezieht sich auf die ungerechte Behandlung der Bestandsübersiedler aus der ehemaligen DDR, die nach dem FRG in einem ordentlichen Eingliederungsverfahren einen Rentenfeststellungsbescheid erhalten haben ( ähnlich der Herren Sonntag und Dietrich ).
Den Kern der Ungerechtigkeit möchte ich hier als Beispiel darstellen.
Stellen Sie sich vor, Ihre Rentenanwartschaften als Politikerin betragen
z.B. jetzt 4000 €, dies erhalten Sie auch schriftlich durch einen Verwaltungsakt und sind dann bis zum Renteneintritt in ca. 12 Jahren irgendwie anders tätig. Erst bei Renteneintritt erhalten Sie dann die Mitteilung, dass Ihre Anwartschaften aufgrund von Rechtsänderungen vor 10 Jahren von 4000 € auf 2000 € gekürzt wurden, Sie haben also der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vertraut.
Naja, finanziell kann man dies ja noch "verkraften".
Bei mir ( ich bin 64 Jahre, Rentner, war als Dipl.Ing.tätig ) und bei Tausenden Bestandsübersiedlern, besonders in Ingenieurberufen, betrugen diese Anwartschaften ca.600 € nach FRG und wurden ohne Mitteilung erst bei Renteneintritt auf ca. 300 € gekürzt ( Kürzung auf Entgeltpunkte eines ungelernten Arbeitnehmers ), dies ist aber ein ganz anderer Level. Dann erfährt man, dass ehemalige Kollegen in Chemnitz die doppelte Rente nach AAÜG erhalten, obwohl sie nicht in die FZR eingezahlt haben.
Finden Sie dies gerecht und entspricht dies den Rechtsauffassungen unserer Demokratie und dem GG?
In den Medien hört man öfter über rückwirkende Rentener-
höhungen für "verdienstvolle" Bürger der ehemaligen DDR, die aber bis zur letzten Minute dieses System gestützt und auf diesem Territorium "ausgeharrt" haben. Die Bestandsübersiedler gehören rentenrechtlich zu den Verlierern der deutschen Wiedervereinigung. Leider wissen viele Betroffene noch nichts.
MfG Steffen Lerch
Sehr geehrter Herr Lerch,
vielen Dank für Ihre Frage vom 8. April 2007.
Die Problematik des Fremdrentengesetzes und der Rentenüberleitung beantworte ich in meinen Ausführungen zur Frage von Herrn Dietrich vom 10. Oktober 2007, worauf ich Sie hiermit verweisen möchte. Außerdem könnte Sie die kleine Anfrage der FDP-Fraktion an die Bundesregierung (Drs. 16/5466) und ihre Beantwortung (Drs. 16/5571) interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger