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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Helfried D. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Helfried D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

es ist verständlich, dass Sie nicht alle Sachverhalte selbst recherchieren können, sondern sich manches zuarbeiten lassen. Ihre Antwort vom 30.03.04 auf die Frage von Herrn Sonntag stellt Ansichten aus dem Umfeld des Sozialministeriums dar, die sich bei Überprüfung nicht halten lassen und die teilweise direkt falsch und zudem diskriminierend sind.
Die DDR- Flüchtlinge durchliefen vor dem Mauerfall ein Eingliederungsverfahren, das sie zu uneingeschränkten Bundesbürgern machte, einschließlich einer gesetzlich zugesicherten Rentenanwartschaft, die einer westdeutschen Erwerbsbiografie und einer heutigen Anwartschaft ihrer DDR- Kollegen entspricht, also keineswegs privillegierend war.
Im Staatsvertrag mit der DDR, auf dem das Rentenüberleitungsgesetz basiert, wird die Anwendung des FRG auf künftige Übersiedler ausgeschlossen.
Der Staatsvertrag legt in Art. 19 fest, dass Verwaltungsakte der DDR weiterhin gelten.
Ein Verwaltungsakt der DDR war auch die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft, verbunden mit dem Verlust jeglicher Ansprüche.
Der Paradigmenwechsel im Umgang mit DDR- Flüchtlingen wurde nicht nur, wie Sie einräumen, nicht ausreichend im Parlament diskutiert, er wurde nie erwähnt, und wie Rückfragen bei damaligen Parlamentariern, auch Ihrer Partei, eindeutig belegen, auch keinesfalls beabsichtigt.
Eingriffe in Rechtspositionen müssen dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Die Anwendung des RÜG auf die DDR- Flüchtlinge stellt einen massiven Eingriff in bestehende Grundrechtspositionen dar.
Wegen eines geringeren Eingriffs in Grundrechtspositionen sind Sie seinerzeit, was höchsten Respekt verdient, von Ihrem Amt als Justizministerin zurückgetreten.
Halten Sie die geübte Praxis, den Betroffenen Grundrechtspositionen zu entziehen, wodurch ihnen weniger Rechte, hier Rentenansprüche, zustehen als den Stasimitarbeitern vom BverfG zugestanden werden, tatsächlich für akzeptabel?
MfG
H.Dietrich

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dietrich,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. April 2007.

Zur Beantwortung Ihrer Frage darf ich Sie auf meine Antwort zu Ihrer Rückfrage vom 11. Oktober verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger