Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Tobias S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
mit Bezug auf die Anfrage vom 20.02.07 von Frau Erika Grellmann zur Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes beim Rauchverbot geht es mir mehr um eine materielle Frage. Welche Grundrechte können durch ein Rauchverbot zum einen in Gaststätten und zum anderen in obersten Bundesbehörden verletzt sein?
Mit freundlichen grüßen
Tobias Schoßig
Sehr geehrter Herr Schoßig,
vielen Dank für Ihre Mail vom 15.3.2007.
Durch ein Rauchverbot könnte Art. 2 Abs. 1 (allgemeine Handlungsfreiheit) berührt sein. Für ein Rauchverbot könnte das Recht auf körperliche Unversehrtheit sprechen. Der Gesetzgeber hat einen Entscheidungsspielraum, der für oder gegen ein Rauchverbot ausgenutzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger