Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Helga M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger;
nach der Eröffnung der Scientology-Zentrale in Berlin habe ich folgende Frage an Sie:
Warum liegt die Federführung zur Problematik Scientology in unserer Regierung beim Bundesfamilienministerium ( Abteilung in Bonn) und nicht beim Innenminsterium der Bundesrepublik ?
Freundliche Grüße aus Thüringen von Frau Helga Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Mail vom 6.3.2007.
Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat im Juni 1997 erstmals festgestellt, dass bei der „Scientology-Organisation“ (SO) tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestehen. Seither sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung der Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden gegeben. Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem Urteil vom 11.11.2004 die Klage der SO gegen die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgewiesen. Seither läuft ein Berufungsverfahren, über das bisher noch nicht entschieden wurde.
Das BfV untersteht dem Bundesinnenministerium. Folglich ist auch nicht das Bundesfamilienministerium - das wichtige Aufklärungsarbeit leistet - sondern das BMI in Bezug auf die Überwachung der Aktivitäten von Scientology federführend.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger