Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Johannes N. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
demnächst (ab 1.9.05) werde ich Bürger Ihres Wahlkreises werden und bin deshalb an Ihrem Standpunkt zu folgendem Thema interessiert:
Alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging.
Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern ausgerechnet diese harmlose Minderheit?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?
Nicht einmal die USA überprüfen auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.
Für Ihre Antwort danke ich im voraus,
mit freundlichen Grüßen
Hans Nießlbeck
Sehr geehrter Herr Niesslbeck,
sehr geehrter Herr Merz,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Kandidatenwatch.
Die FDP lehnt das Luftsicherheitsgesetz ab. Uns geht es dabei nicht wie der CDU/CSU in erster Linie um Kompetenzfragen und Fragen der Ausgestaltung der Amtshilfe, sondern um den gewichtigeren Kritikpunkt der Einschränkung der Menschenwürde und des Grundrechts auf Leben. Wir als FDP sind der Meinung, dass es immer besser ist, wenn man versucht, neuen Bedrohungen mit den Regeln des bestehenden Systems zu begegnen. Eine wie in dem Luftsicherheitsgesetz vorgenommene Abwägung von Leben gegen Leben ist unserem Recht völlig fremd.
Der liberale frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch hat bereits als Anwalt von etwaig betroffenen Piloten eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Ich bin zuversichtlich, dass die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSicherheitsG ist unverhältnismäßig, da damit alle Piloten als potentiell terrorverdächtig hingestellt werden. Sie ist unabhängig von der Problematik des ganzen Gesetzes ein echter Skandal.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger