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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Jürgen S. bezüglich Familie

Warum ist das Spracherfordernis A1 vom 2007 für Ehegattennachzug noch nicht abgeschafft worden?
Es verstößt gegen die EMRK Artikel 8 und 14, gegen den EUV Artikel 6(3) und gegen das deutsche Grundgesetz Artikel 6(1) und Artikel 3(1).

Mit Drucksache 17/1626 haben die Grünen 2010 eine entspechende Korrektur zum Ehegatten-Nachzug eingebracht. Die Zumutbarkeitsgrenze von 500€ wurden in meinem Falle schon deutlich überschritten, die erzwungene doppelte Haushaltsführung (Kamerun) nicht mal eingerechnet.
Meine Frau braucht beim Sprachtest 60 von 100 Punkten. Im Oktober erhielt sie 23 Punkte, Im Dezember waren es 43 Punkte. Anfang März waren es 59,5 Punkte. Sie musste wegen des fehlenden halben Punktes ins Krankenhaus geschafft werden. Ende April waren es nur noch 49,8 Punkte. Ich werde ungeduldig, aber weniger mit meiner Frau, als mit dem deutschen Bundestag.

Es ist mir nicht bekannt, ob den A1-Test im Goethe-Institut Jaunde überhaupt noch jemand zur Familienzusammenführung besteht. Ohne diesen Nachweis werden Visa-Anträge erst gar nicht angenommen, geschweige denn positiv beschieden.

Zudem entdeckte ich nun, dass ich auf Familienzusammenführung in Kamerun verwiesen werden kann, sobald ich Französisch besser beherrsche. Ausnahmen soll es nur noch geben, wenn ich einen Ariernachweis vorlege (Deutscher Staatsangehöriger mit Geburtsurkunde, Gentest und ohne undeutsche Glaubensbekenntnisse im Stammbaum). Ist beim Gesetzgeber immer noch das Team Dreher am Werk?

Wie stehen Sie zu dieser am 14.06.2007 von der großen Koalition eingeführten, immer noch geltenden Gesetzeslage?

Sie werden verstehen, dass ich meine Wahlentscheidung im September von den Antworten abhängig machen werde, falls ich bis dahin nicht abgeschoben wurde (als „Volksschädling“ nach Dr. Eduard Dreher – Reformator und Kommentator zum bundesdeutschen StGB).

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schröder,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( http://www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.