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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Peter F. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Peter F. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

Thema: aktuelles Erbrecht nichtehelicher Kinder, die - wie ich - vor 1949 geboren worden sind. Diese „unschuldigen“ Kinder 2. Klasse waren seit ihrer Geburt und sind auch heute weiter davon ausgeschlossen. Die DDR konnte dieses besser - es gibt zweierlei Recht!
Ich wurde 1941 geboren und mein Erzeuger ist in 2005 verstorben - also vor 2009. Es gab nie seine Vaterschaftserklärung bzw. einen Kontakt. Also habe ich meine Abstammung im Alter von 71 Jahren vor Gericht (von 2011 bis 2013) klären müssen!
Die Legislative hat sich zwar dieses unendlichen Themas (widerwillig) hin und wieder angenommen, aber für uns gibt es bis heute keine Lösung. Also keine Verwandtschaft, kein Pflichtteilsrecht, etc.
Die Witwe meines Erzeugers ist nach einem Gemeinschaftlichen Testament Alleinerbin geworden. Ihre Kinder erben also erst nach ihrem Tod - ich rechtlich nicht, obwohl ich wie diese zu 50 % mit dem Vater blutsverwandt bin.
Im Vorfeld gab es den Beschluss des EuGHMR, damit sich endlich etwas bewegte. Trotzdem gab und gibt es weitere ablehnende Urteile von unseren höchsten Gerichten (BGH, BVerfG) zu dieser Gruppe Kinder 2. Klasse, die weiter vom Erbrecht ausgeschlossen bleibt.
Mein Rechtsempfinden ist stark gestört, weil in den Gerichtsbeschlüssen immer wieder die Begriffe wie „Rückwirkungsverbot“ und „Vertrauensschutz“ in den Begründungen auftauchen. Der Artikel 6, Abs. 5 GG wird einfach ausgehebelt, obwohl die Verfasser des Grundgesetzes (GG) 1949 sich bei all diesen Artikeln etwas gedacht haben.
(? Kindeswohl ?) Vaterrecht stand schon immer hoch über dem Kindesrecht - bis unsere Generation ausgestorben ist.

Meine Frage: Warum wird einzig diese Gruppe nichtehelicher Kinder 2. Klasse beim Erbrecht so ungerecht behandelt und weiterhin ausgeschlossen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Peter D. Froehlich

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Fröhlich,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.