Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Dietmar J. bezüglich Recht
Sehr verehrte Bundesministerin der Justiz!
Ich möchte gerne wissen, warum der § 93d BVerfGG noch nicht längst aufgehoben ist. Sie sind seit längerem darüber informiert, daß dieses Gesetz den Grundrechtsgaranten in Karlsruhe erlaubt, Bürger ohne Begründung abzuweisen, die Grundrechtsverletzungen beklagen nach Kontakten mit der Justiz. Der § 93d BVerfGG verletzt unser Selbstbestimmungsrecht, legitimiert auch kriminelles Verhalten von Juristen und stärkt rechtswidrige Interessen, die sich über Gerichtsvergleiche Vorteile verschaffen aufkosten vieler Bürger.
Die Zermürbung von Opfern unserer Wohlstandsgesellschaft nach schuldlos erlittenen Schicksalsschlägen ist eine Folge davon. Sie wird zwar immerwieder angeprangert, doch gibt es bis heute keine Erhebungen. Dabei müßte man nur prüfen, inwieweit Betroffene durch Kenntnis der relevanten Gesetze überhaupt in der Lage waren, Anwälten, Gutachtern und Richtern unseres "Antragsstaates" abzuverlangen, was eine der besten Rechtsordnungen der Welt ermöglicht. Z. B. Beweiskostenvorschüsse.
Diese WICHTIGSTE, ENTLASTENDE WEICHENSTELLUNG FÜR BÜRGER, DIE RECHTSVERLETZUNGEN BEKLAGEN, ist durch Anwendung vorhandener Gesetze möglich und würde Regulierungsschäden unterbinden. Schrittweises Vorgehen empfiehlt sich überall! Mehr als 100.000 Menschen jährlich in der BRD erhalten schlußendlich so wenig Schadensersatz, daß man nicht von einer Entschädigung sprechen kann. Dauergeschädigte fallen häufig dem Steuerzahler zu Last. Immense volkswirtschaftliche Ressourcen werden vernichtet.
Leider fehlt es bislang völlig am Interesse unseres Rechtssystems. Bemühungen aufgeklärter Betroffener werden sogar torpediert. Juristen und unterstützende Journalisten sind der Meinung, wer nicht im Recht sei, müsse irgendwann gestoppt werden, weil Fahnenstangen nicht bis in den Himmel reichen können. Doch die meisten "Rechtsunfälle" beruhen nachweislich auf Verletzungen des rechtlichen Gehörs durch Juristen!
Danke für Ihre Antwort und schöne Grüße!
Sehr geehrter Herr Jacobi,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.
Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger