Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Yves B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
im Rahmen der gegenwärtigen Debatte um religiös motivierte Zirkumzision stieß ich auf folgenden Bericht:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesregierung-will-straffreiheit-fuer-beschneidungen-a-844273.html ,
den ich auszugsweise zitiere:
„Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vollzog am Freitag eine Kehrtwende und zieht jetzt auch gesetzliche Maßnahmen in Betracht, um die rituellen Beschneidungen straffrei zu stellen (...) Zu Wochenbeginn hatte die Ministerin noch dafür plädiert, die Frage nach Strafen für Beschneidungen vom Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich klären zu lassen.“
Meines Wissens nach hat das BVerfG zuletzt die Meinung vertreten, dass die Glaubensfreiheit nach Art. 4 I, II GG nur durch kollidierendes Verfassungsrecht einschränkbar ist; so gesehen könnte sie inzuge praktischer Konkordanz das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 II 1 GG zurückdrängen. Wie Sie als Juristin wissen, entfalten aber Rechtsauffassungen des BVerfGG nur im konkreten Einzelfall Bindungswirkung und ändern sich gelegentlich. Der Gesetzgeber kann auch der Gegenmeinung der Literatur folgen, wonach sich aus Art. 140 GG ein Gesetzesvorbekalt hinsichtlich der Glaubensfreiheit ergibt, er ist also in seiner Gesetzgebung hierzu frei.
Insofern verstehe ich nicht, warum Sie sich als FDP-Bürgerrechtlerin auf die Seite der Beschneidungsbefürworter stellen. Aus gutem Grund schützen alle übrigen Freiheitsgrundrechte des GG nur die private Selbstentfaltung ohne Beeinträchtigung Dritter; so verpflichtet auch das Erziehungsrecht nach Art. 6 II 1 GG die Eltern auf die Sorge um das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes.
Ich bitte um Auskunft:
-erstens, warum dies für die religiöse Selbstentfalltung, und zwar nur für diese, anders sein sollte
-zweitens, welches die genauen Gründe für Ihren besagten Sinneswandel waren
Mit freundlichen Grüßen
Yves Busch
Sehr geehrter Herr Busch,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.
Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger