Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Frank W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
in meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt habe ich in den letzten Jahren zunehmend mit Abnahnungen der Musik- und Filmindustrie zu tun, die für das Herunterladen und das (technisch zumeist unumgängliche) Anbieten von Musik- oder Filmdateien teils horrende Summen verlangen. Da die Urheberrechtsverstöße sehr häufig von Kindern begangen werden, werden zumeist die Eltern als Anschlussinhabre in Anspruch genommen, die aber die geforderten SUImmen nach meiner Erfahrung häufig nicht zahlen können.
Die Problematik wurde vom Gesetzgeber gesehen und hat bereits vor einigen Jahren zur EInführung der Gebührenbegrenzung durch § 97a UrhG geführt. Leider läuft § 97a UrhG in der Praxis leer, weil die Regelung einerseits schwammig, andererseits eng formuliert ist. Aufgrund des fliegenden Gerichtsstands, der es den Rechtsanwälten erlaubt, da zu klagen, wo es für die Rechteinhaber am günstigsten ist, haben die Rechtsanwälte der Rechteinhaber die Möglichkeit, zahlreiche Urteile zu sammeln, die für eine enge Auslegung des § 97a UrhG sprechen.
Bereits im November 2011 gab es eine Pressemitteilung, dass § 97a UrhG neu geregelt werden soll. Aus meiner SIcht wäre es wünschenswert, wenn eine Gebührenbegrenzung für jeden Fall gelten würde, in dem erstmals abgemahnt und nicht gewerbsmäßig gehandelt wird.
Nun meine Fragen: Bis wann ist eine Neuregelung des § 97a UrhG zu erwarten? Welchen Inhalt wird der Reformvorschlag haben? Und schließlich: WIrd über eine Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands nachgedacht, der bei Urheberverstößen gilt und der es der "Content-Industrie" erlaubt, die Rechtsentwicklung durch Selektion des Gerichts in ihrem Sinne zu beeinflussen?
Sehr geschätzte Frau Leutheusser-Schnarrenberger, ich wäre Ihnen für eine baldige Beantwortung dieser Fragen zu einem Thema, das inzwischen zehntausende Bürger betrifft, sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Wolters
Sehr geehrter Herr Wolters,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.
Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger