Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Wolfgang P. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
wie ich kürzlich auf Spiegel Online nachlesen konnte, sind Sie der Ansicht, dass Acta zu keinerlei Änderungen im europäischen oder deutschen Recht führen würde (Artikel: "Europäische Union unterschreibt Acta-Abkommen"). Daran habe ich große Zweifel.
Dem Wiener Übereinkommen heißt es nach Artikel 27:
"Art. 27
Innerstaatliches Recht und Einhaltung von Verträgen
Eine Vertragspartei kann sich nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen, um die
Nichterfüllung eines Vertrags zu rechtfertigen. Diese Bestimmung lässt Artikel 46
unberührt."
Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/c0_111.html
Dies würde bedeuten, dass EU und Deutschland ihre Gesetze nach internationalen Verträgen anpassen muss. Nach Unterschreiben des ACTA Vertrages gäbe es dann kein zurück mehr.
Sind Sie weiterhin der Ansicht, dass ACTA keinerleit Einfluss auf die Gesetzgebung in der EU und Deutschland haben wird?
Ein Großteil der bisher veröffentlichten Übereinkommens zu ACTA ist sehr schwammig formuliert. Durch Artikel 31 des Wiener Übereinkommens sind deswegen auch unveröffentlichte ACTA Dokumente entscheidend.
Eine weitere Frage: Mit Berücksichtigung des Artikel 31 des Wiener Übereinkommens ist meiner Ansicht nach eine Entscheidung zu ACTA nur sinnvoll, wenn alle relevanten Dokumente, die zu diesem Vertragstext geführt haben, den Entscheidungsträgern zur Diskussion und Begutachtung vorgelegt werden. Sind Sie der selben Ansicht?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Pirker