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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Rayk H. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Rayk H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger

In vielen Beschlüssen zum nachehelichen Unterhalt wird der Unterhaltstatbestand der nachehelichen Solidarität angeführt, selbst in Leitsatzentscheidungen des BGH. Mein Problem ist, ich kann diesen Tatbestand in den Gesetzen, allen voran dem BGB, nicht finden. Vom Unterhalt wegen Betreuung eines minderj. Kindes abgesehen gibt es nachehel. Unterhalt wegen Alters, Krankheit oder Gebrechen, wegen Erwerbslosigkeit oder als Aufstockung.

Wenn all diese Tatbestände nicht greifen, wird öfters auf die nachehelichen Solidarität verwiesen. Da dies neben den Amtsgerichten auch von den Oberlandesgerichten und dem BGH so befunden wird, ohne auf konkret vorliegende Umstände zuvor einzugehen, kann von Einzelfallentscheidungen vermutlich nicht die Rede sein. Es muss sich daher um einen grundsätzlichen Tatbestand handeln, der erst im folgenden auf Billigkeit überprüft wird bzw. wo untergeordnete Gericht im Berufungsverfahren durch die nächsthöhere Instanz darauf hingewiesen werden, dies zu prüfen.

Und wenn es ein Unterhaltstatbestand ist, braucht er eine gesetzliche Grundlage. Diese ist für mich nicht auffindbar.

Für eine erklärende Erläuterung Ihrerseits bedanke ich mich im voraus.

MfG R. Horn

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Horn,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.