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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Silke R. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Silke R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Leutheusser- Schnarrenberger,

völlig unverständlich ist für mich, dass das geltende Recht weder im Strafgesetzbuch noch im Tierschutzgesetz einen besonderen Straftatbestand enthält, durch den die Zoophilie als solches eine Straftat darstellen würde.

Der Tierschutzgedanke spielte 1969 eine untergeordnete Rolle. Heute werden die Tiere jedoch ihrer selbst Willen durch die Einführung des Tierschutzgesetzes geschützt, ein ethischer Tierschutz ist entstanden. Tierschutz ist seit 2002 in Deutschland eine Staatszielbestimmung.

Das Tierschutzgesetz wurde zum Zwecke „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ erlassen.

Trotz alledem ist der Gesetzgeber der Problematik „Zoophilie“ bisher nicht nachgekommen, obwohl nur hierdurch die Würde des Tieres geschützt werden kann.

Durch das Grundgesetz trifft den Gesetzgeber jedoch eine Schutzpflicht.

Tiere, unabhängig ihrer Art, werden in ihrer Würde verletzt und zu artfremdem Verhalten konditioniert.

Typischerweise spielt ein Macht- oder Wissensgefälle und ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Täter und Opfer eine zentrale Rolle.

Aufgrund derzeitiger straffreier zoophiler Kontakte ist eine Gesetzesänderung dringend notwendig und zwar unabhängig von zoosardistischen Handlungen, weil Zoophilie gegen die guten Sitten und insbesondere die Würde des Tieres verstößt.

Darüber hinaus sollte auch jeder Besitz pornographischer Seiten wegen Verrohungsgefahr und aus Würde dem Tier gegenüber verboten werden.

Wir fordern vom Gesetzgeber, sich dieser Problematik anzunehmen und eine Gesetzesänderung zur Würde des Tieres einzuführen.

Wie gedenken Sie Ihrer Schutzpflicht nachzukommen, indem die Würde des Tieres ausreichend durch Gesetz geachtet und geschützt werden kann?

Mit freundlichen Grüßen

Silke Reichartz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Reichartz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.