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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Gerhard R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Ministerin.

Am 14.7. 2011 hat das BVerfG im Beschluss 1 BvR 932/10 für Recht erklärt, dass entsprechend §1612 b, BGB dem Vater* sein Kindergeld (KG) zurecht entzogen, und in Form von Unterhalt (EU) an die ehemalige Ehefrau auszukehren ist, und von dieser für die Kinder zu verwenden ist.

Nun haben viele Väter, Kinder von 2 Müttern.
Die älteren Kinder leben bei Mutter 1, und bekommen Kindesunterhalt (KU).
Mutter 1 bekommt keinen EU.

Die anderen Kinder leben bei Mutter 2.
Auch diese Kinder erhalten KU, Mutter 2 zusätzlich EU.

Seit 2008 wird auch der KG-anteil für alle Kinder über den EU an die Mutter der jüngeren Kinder ausgekehrt, also auch der Anteil der älteren Kinder, obwohl diese weder bei ihr wohnen, noch mit ihr verwandt sind.

Laut BVerfG haben die Mütter dieses Geld für die Kinder zu verwenden.
Also auch für die älteren Kinder!
Der gesamte Betrag fließt aber über den EU ausschließlich Mutter 2 zu!
Mutter 2 ist jedoch nicht bereit, dieses, zu Unrecht kassierte Geld an die älteren Kinder oder deren Mutter 1 auszuzahlen.

Daraus ergeben sich für mich einige Fragen:

1. Ist dieser Effekt tatsächlich vom Gesetzgeber gewollt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, wann wird das geändert?

2. Was können die Betroffenen tun um das zu Unrecht kassierte Geld zurück zu erhalten und wie können sie verhindern, dass dieses Geld weiterhin in die falschen Hände fließt? Eine Klage ist nach geltender Rechtslage nicht möglich, da diese Regelung laut BVerfG vom Gesetzgeber gewollt sei.
Sie ist also unsinnig aber dennoch gesetzeskonform.

3. Warum darf der Vater seinen KG-Anteil nicht selbst für seine Kinder ausgeben? Schließlich ist auch sein Recht auf Erziehung durch Artikel 6 GG geschützt, wenn auch nicht gewährleistet.
Väter, die keinen EU bezahlen, dürfen das!

Diese Regelung geht eindeutig zu Lasten der betroffenen Kinder!

Da dies kein Einzelfall ist, behalte ich mir vor, diese Frage und Ihre Antwort darauf auch öffentlich zur Diskussion zu stellen.

MfG
G.R.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Raden,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.