Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Frank B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Justizministerin,
ich versuche erneut Ihnen eine Frage zu stellen. Abgeordnetenwatch konnte beispielsweise aus „Wie sind die Begriffe Krieg, Kriegsgefahr, Aufstand und Aufruhr rechtlich im Strafgesetzbuch umschrieben?“ keine Frage erkennen.
Darum starte ich einen zweiten Versuch.
Ich habe nach der strafrechtlichen Definition von den Begriffen Aufstand, Aufruhr, Krieg und Kriegsgefahr gesucht. Leider ohne Erfolg.
Existiert ein Gesetz, welches die strafbaren Handlungen Krieg, Kriegsgefahr, Aufstand und Aufruhr in der Bundesrepublik verankert hat?
Wie lauten die wortwörtlichen Gesetzestexte bezüglich dieser vier Begriffe?
Wo kann ich diese Umschreibungen finden, bzw. nachlesen?
Existieren ähnliche Gesetzestexte auch auf EU-Ebene?
Wann hat der deutsche Bundestag die Gesetze zu den Strafhandlungen Aufstand, Aufruhr, Krieg und Kriegsgefahr erlassen?
Was hat es mit der Todesstrafe in der EU auf sich?
Herr Professor Schachtschneider (Uni Erlangen, Professor der Rechtswissenschaften) erklärte in einer Vorlesung in Österreich (http://www.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE) die Einführung der Todesstrafe auch für Deutschland. Demnach ist die Einführung der Todesstrafe in einer Fußnote untergebracht, hat aber dennoch die gleiche Gültigkeit.
Lügt Herr Prof. Schachtschneider, wenn er das behauptet?
Warum war es für alle 27 Mitgliedsstaaten so wichtig, die Todesstrafe wieder einzuführen?
Am Beispiel des (vermutlich rechtswidrigen) Rettungsschirms für Griechenland muss ich davon ausgehen, dass auch in diesem Fall das Grundgesetz ausgehebelt wird.
Beteuerungen, die Bundesregierung würde das Grundgesetz verteidigen, sind seit der Rettung Griechenlands für mich nicht mehr glaubhaft.
Um aber Rechtssicherheit zu erlangen, ist es von Nöten, dass die Begriffe Krieg, Kriegsgefahr, Aufstand und Aufruhr gesetzlich, bzw. rechtlich definiert wurden; und ich sie nachvollziehbar nachlesen kann.
Ich bedanke mich für Ihre Antworten.
Mit freundlichem Gruß
Frank Borgmann
Sehr geehrter Herr Borgmann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.
Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger