Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Dirk R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger,
hiermit möchte ich die Gelegenheit nutzen und aus aktuellem Anlass Fragen zur Regelung der Führungsaufsicht in Deutschland stellen.
Zur Zeit werden in 8 von insgesamt 16 Bundesländern, Straftäter einer Führungsaufsicht unterzogen ! (*1)
Wie viele der derzeit 26692 unter Führungsaufsicht stehenden Personen (Stand 31.12.2009) wurden wegen "Sexualstraftaten an Minderjährigen" verurteilt ? (*1)
Wie viele Personen stehen aktuell unter Führungsaufsicht und wie viele davon wurden im Zusammenhang mit "sexuellem Mißbrauch an Minderjährigen" verurteilt ?
Wie viele Mitarbeiter von Behörden und Institutionen des Bundes werden derzeit mit der Überwachung betraut ?
Welche Kapazitäten sind noch Verfügbar, um bei gleichbleibendem Anstieg der Zahlen, eine Durchführung für die nächsten 5 Jahre zu garantieren ?
Wie viele Psychologen sind derzeit mit der Durchführung der Führungsaufsicht beauftragt, welche keiner Behörde oder Institution der Exekutive/Judikative zuzuordnen wären ?
Wie viele persönliche Kontakte finden im Rahmen einer richterlich angeordneten Führungsaufsicht und der überwachten Person statt ? Wie stellt man sicher, das die eingeteilten Beamten/Bewährungshelfer/Psychologen die richtige Person überwachen ?
Woran kann ein Mitbürger den Unterschied zwischen einer richterlich angeordneten Führungsaufsicht und einer privat organisierten Führungsaufsicht/Überwachung erkennen, wenn er diese als aussenstehender Anwohner beobachtet ?
Wieso ist das Strafmaß für "sexuellen Mißbrauch" noch immer so gering (10 Jahre) ?
Existiert die Möglichkeit seitens der Gesetzgebung das Strafmaß deutlich enger an das Alter des Opfers anzupassen ? (bis Lebenslänglich?)
Wie viele Psychologen in Deutschland praktizieren auf der Basis eines Grundstudiums an der MfS Potsdam vor 1989 im Dienste der Staatssicherheit ?
Mit freundlichem Gruß
Rohpeter Dirk
Quelle:
1) http://www.dbh-online.de/themen.php?id=288 (Stand: 03.11.2010)
Sehr geehrter Herr Rohpeter,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.
Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger