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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Dirk R. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Dirk R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

was bedeutet es eigentlich, wenn in einem Bundesgesetzblatt aus dem Jahr 2008 folgendes zu finden ist:

Zitat:
§ 20h Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
2. Lichtbilder und Bildaufzeichnungen über diese Person herstellen, wenn die Abwehr der Gefahr auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

(2) Die Maßnahme darf sich
nur gegen die in Absatz 1 genannte Person richten und
nur in deren Wohnung durchgeführt werden.

In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. sich eine in Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a oder b genannte Person dort aufhält und
2. die Maßnahme in der Wohnung dieser Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.
Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.
Quelle: Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (§20h Abs2)

Frage: Wie kann ein solches Gesetz mit diesem Widerspruch rechtskräftig werden ?

Wieso ist dies noch niemandem aufgefallen ?

Wenn dieses Gesetz gemäß Verhältnismäßigkeitsprinzip nur angewendet werden darf, wenn die Informationen nicht auf eine andere Art, deutlich einfacher erhalten werden können,welche Auswirkungen hat es dann, seit die Vorratsdatenspeicherung wieder aufgehoben wurde ?

Mit freundlichem Gruß
Rohpeter Dirk

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rohpeter,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.