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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Gerhard R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Ministerin.

Das BverfG hat jüngst den BGH recht deutlich gerügt, seine "rechtsfortbildenden Kompetenzen" überschritten zu haben.

Der BGH und erst recht wohl die untergeordneten Fachgerichte seien an die bestehenden Gesetze gebunden und haben nicht ihre eigenen Ansichten duchzusetzen. „...ohne entsprechende Grundlage im geltenden Recht Ansprüche begründet oder Rechtspositionen verkürzt...".
Vor diesem Hintergrund frage ich sie, ob das nicht auch für die "gerichtseigenen" Kreationen der Düsseldorfer Tabelle und der s.g. unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLGs gilt?

Diese stehen in keinerlei Bezug zum Gesetz, werden aber von den Gerichten und sogar Behörden als Rechtsgrundlage allgemein anerkannt. Teilweise diametral entgegen dem Text des Gesetzes.
Z.B. §1610:
"(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt)."

Die Düsseldorfer Tabelle legt dem entgegen aber die Lebensstellung des Pflichtigen zugrunde.
Ähnlich verhält es sich mit den Umgangskosten.
Bis auf wenige Ausnahmen, werden die Umgangskosten alleine dem Umgangselternteil auferlegt, obwohl es dafür keinerlei gesetzliche Grundlage gibt.
Dafür gibt es auch noch weitere Beispiele, die hier keinen Platz finden können.

Ist es nicht an der Zeit, den Gerichten strengere Richtlinien von Seiten des Gesetzgebers an die Hand zu geben um deren "schöpferischen Eigenmächtigkeiten" zu unterbinden bevor das BVerfG erneut gegen die Fachgerichte aktiv werden muss?

mfG
Gerhard Raden

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Raden,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.