Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Bodo M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
als Klarstellung zur Rede des Bundespräsidenten wies die Bundeskanzlerin vor Kurzem lobenswerterweise darauf hin, dass in Deutschland das Grundgesetz gilt und nicht die islamische Scharia.
1. Darf ich Sie fragen, wie sich diese Aussage zu gewissen Realitäten verhält, von denen der SPIEGEL unter http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,722220,00.html berichtet:
"´Es gilt das Grundgesetz, und nicht die Scharia´, sagte Angela Merkel. Im SPIEGEL widersprechen nun führende Rechtsexperten der Kanzlerin. Vor allem in Familien- und Erbrechtsfällen würden sich deutsche Gerichte in ihren Urteilen häufiger auf die Scharia berufen.
... ´Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren. Und das ist auch gut so´, sagte Hilmar Krüger, Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln, dem SPIEGEL. ...
Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung. So werden etwa Jordanier in Deutschland nach jordanischem Recht verheiratet - und geschieden. ..." (Zitat Ende)
2. Sehen Sie die Notwendigkeit, die Realität Frau Merkels Aussage anzugleichen und künftig nur noch deutsches Recht gelten zu lassen - oder stimmen Sie dem obigen Herrn Krüger zu, d. h. darf sich eine Religionsgemeinschaft (und meines Wissens NUR diese) weiterhin juristischer Extrawürste erfreuen?
In Erwartung einer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Bodo Matthes