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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Christian K. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Christian K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger!

Ich habe mit großem Erstaunen festgestellt, dass das Conterganstiftungsgesetz so formuliert ist, dass die Leistungen der Stiftung keine Entschädigung darstellen, und dass die Stiftung demnach auch nicht für Entschädigungen für Conterganopfer zuständig ist. Ich darf hier auf die beiden letzten Sätze des Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1976 (Seite 25) verweisen. Demnach hat eine Übertragung der Verpflichtung zur Entschädigung der Conterganopfer von der Firma Grünenthal auf die Bundesrepublik Deutschland stattgefunden. Die Betroffenen, bzw. damals deren Eltern als Vetreter haben in einem Vetrag auf sämtliche Ansprüche gegenüber der Firma Grünenthal verzichtet. Es gbt noch einen entsprechenden Vertrag zwischen der Firma und dem Staat.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht dieses Jahr festgestellt, dass es nicht entscheiden kann, weil die Betroffenen den Rechtsweg nicht ausgeschöpft haben. Der besteht aus Antrag, Ablehnung, Widerspruch, Ablehnung und dann der Prozess vor dem Verwaltungsgericht. Wo soll nun ein Conterganopfer einen Antrag auf Entschädigung stellen, wenn niemand dafür zuständig ist? Laut Gesetzestext ist die Stiftung nicht dafür zuständig.

Bedeutet dieses Fehlen einer zuständigen Stelle etwa, dass die Rentenversicherung zum Beispiel vom Staat eine Nachzahlung der Beiträge verlangen kann, weil so die Erwerbsunfähigkeit, die durch Contergan hervorgerufen wurde, entschädigt wird, und zwar von der Bundesrepublik als Haftungsnachfolger der Grünenthal GmbH? Oder dürfen Conterganopfer, die von Grundsicherung leben, darauf pochen, dass das Einkommen ihrer Partner aus dem selben Grund nicht angerechnet wird? Wie steht es hier mit dem juristischen Begriff der Sittenwidrigkeit?

Es scheint so, dass der Staat die übernommene Aufgabe, die Conterganopfer zu entschädigen, nie erfüllt hat. Das Stiftungsgesetz enthielte doch sonst entsprechende Formulierungen.

Viele Grüße aus München,

Christian G. Knabe

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Knabe,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( http://www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.