Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Dirk R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
eine Entscheidung zwischen Sicherungsverwahrung oder elektronischer Fußfessel ist sicherlich ein Balanceakt, sowohl der Gesellschaft den notwendigen Schutz vor solchen Ausnahmestraftätern zu bieten, jedoch die Anpassung von Gesetzen, welche deutlich länger als eine Legislaturperiode gelten, verantwortungsvoll umzusetzen !
Eine elektronische Fußfessel bietet sicherlich die Möglichkeit mittels 24h Überwachung, das Ziel weitere Straftaten zu verhindern, bindet jedoch auch massiv personelle Resourcen.
Der Vorschlag, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu realisiern, klingt bei den bisher genannten Ausnahmefällen, fast verständlich.
Das sich hier jedoch durchaus die Gefahr des Mißbrauchs bietet, diese Form auch auf andere Straftaten auszuweiten, könnte ungeahnte Folgen in der Zukunft haben.
Besteht nicht durchaus die Gefahr, das in ferner Zukunft ein Autodieb lebenslänglich unter Verschluß ist, unabhängig davon welche Vorkommnisse während der Haft zur Sicherungsverwahrung führten ?
Es ist mir unbekannt, ob bisher bei der Verwendung von nachträglicher Sicherungsverwahrung die Möglichkeit bestand, das sich der Beschuldigte rechtlich, wie in jedem anderen ordentlichen Gerichtsverfahren, dagegen wehren kann. Hier sollte also auch der Artikel 101 GG nicht außer Acht gelassen werden.
Wäre es nicht deutlich einfacher, das Strafmaß für die Straftaten, für die man eine Sicherungsverwahrung vor sieht, so zu verändern, das auch die abschreckende Wirkung, welche ein Gesetz haben soll, wirklich wieder gegeben ist !!! Auch eine Anpassung des Strafmaßes an das Alter des Opfers halte ich für sehr wichtig !
Aus der Geschichte lernen bedeutet, daran zu denken, das Wissens- und Forschungsdrang z.B. im Fall Robert Oppenheimer durchaus von anderen Mißbraucht wurde, um den Grundstein für die erste Atombombe zu legen. Es sind selten die Erfinder, welche eine Neuerung Mißbrauchen, sondern allzu oft die, welche Ihnen folgen !
mfg
Sehr geehrter Herr Ropeter,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.
Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( http://www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger