Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Klaus Z. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Leutheuser Schnarrenberger,
würden Sie sich bitte des Themas annehmen. Ihre Parteikollegin Alexandra Thein aus dem EU Parlament schafft das seit dem 13.05.10 leider nicht. Ich schicke Ihnen gerne die Details (auch auf Englisch). Sie sind die Bundesjustizministerin.
Mit freundlichem Gruß,
Klaus Zinser
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an Frau Thein:
Ich hatte Sie bereits am 15.04.2010 kontaktiert. Die Email Rückmeldung Ihres MA Michael Bollmann, sie würden sich um das Thema kümmern. Herr Lambsdorff hatte bestätigt daß sie hierfür Zuständig sind. Am 4.05.2010 habe ich bei Ihnen nachgefragt. Keine Antwort.
Deshalb die offentliche Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Es gibt internationale Vereinbarungen zur EU weiten Anerkennung von Gerichtsurteilen im Familienrecht. (Brussels II convention von 1998 no: 1347/2000). Für das Kinderrecht desweiteren die Kinderrechtskonvention der UN.
Im Hinblick auf das Vereinigte Königreich gibt es hier leider sehr viele Probleme. Das scheint nicht nur bei der Durchsetzung von Gerichtsurteilen im Familienrecht sondern generell der Fall zu sein. Die Kosten der Rechtsanwälte sind schichtweg nicht bezahlbar. Die Gerichtskostenbeihilfeist eine Farce (es sei denn Sie nagen am Hungertuch).
Konkret:
Ein Rechtsanwalt in London kassiert mindestens 160 Pfund/Stunde. Wenn Sie einen guten Rechtsanwalt wollen müssen Sie inklusive MwSt mindestens 300-400 Euro/Stunde bezahlen. Desweiteren ist vor Gericht zusätzlich ein Barrister notwendig.
.. PUNKTE ENTNOMMEN WEGEN LÄNGE ..
dann haben sie für die wartenden Rechtsanwälte schnell Kosten von 3000-5000 Euro beisammen). For nothing !
Deshalb möchte ich Sie bitten, eine offizielle Anfrage mit Untersuchung an die EU Kommission zu richten.
Fragen:
Verletzt GB die internationalen Vereinbarungen gemäss Brussels II wg.
1. Unbezahlbarer Kosten für Rechtsanwälte (unter 10.000 Euro geht nichts)
2. Langsamer Gerichtsverfahren (min 3-5 Monate)
3. dem Zwang einen Barrister vor Gericht zu haben
Sehr geehrter Herr Zinser,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.
Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger