Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser- Schnarrenberger,
Sie hatten im Dezember hier geschrieben, ich könne mich mit meinen (fünf) Fragen gern direkt per E- Post an Sie bzw. Ihr Büro wenden (1).
Das tat ich am 20.12.09 auch, weil Sie ausdrücklich herzlich dazu eingeladen hatten.
Entgegen Ihrer Ankündigung, schnellstmöglich antworten zu wollen, warte ich noch.
Da sich an den Antworten, wie Sie wissen, mehrere Personen interessiert gezeigt hatten, möchte ich nun anregen, daß Sie ausnahmsweise doch noch hier - öffentlich - auf die Fragen eingehen.
Noch immer ist z.B. unklar, ob ein nach § 203 StGB Schweigepflichtiger tatsächlich neuerdings straffrei bleibt, wenn er das Geheimnis eines Dritten offenbart (z.B. in einem Gutachten verkauft) allein mit Einverständnis des Anvertrauenden bzw. Hinterbringenden.
Der Gesetzestext sieht einen insoweit minderen Schutz von Drittgeheimnissen meines Erachtens nicht vor.
Jeder bisher von mir befragte Arzt sieht das so, unter den Juristen im Bundestag neben dem konservativen MdB Geis auch der sonst ja eher nicht konservative MdB Gysi (2).
Warum sollte denn von dem Grundsatz abgewichen werden, daß vor einer Tat klar sein muß, ob sie unter Strafe steht (Art. 103 Abs. 2 GG )?
Wer hat Ihrer Ansicht nach ein Interesse daran, daß seit langem strafbewehrte Grenzen zum Schutz auch von "Drittgeheimnissen" neuerdings aufgeweicht werden?
Werden Sie als Ministerin für Klarheit eintreten, vielleicht den Dammbruch (z.B. bei bestimmten Psycho- Firmen, Jugendämtern) rückgängig machen?
Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
Justizkontrolle/ Scientologyabwehr Deutschland
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-575-37773--f241418.html#q241418
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-575-37621--f244854.html#q244854