Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Thomas P. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger,
bzgl. der jüngst bekanntgewordenen Mißbrauchsfälle haben Sie mehrfach zum Ausdruck gebracht, wie wichtig es ist, Strafanzeige zu stellen und den Verfolgungsbehörden die Ermittlungsarbeit zu überlassen.
Gilt das auch für andere Delikte? Wie soll sich zB jemand in einem Zivilverfahren bei Prozessbetrug der Gegenseite verhalten?
zB. Prozessbetrug ist natürlich nicht annähernd so schwerwiegend wie eine körperliche Misshandlung eines Kindes, stellt aber auch ein Offizialdelikt mit u.U. weitreichenden Folgen dar, und auch da geht es nicht nur um die aktuell vermutete Straftat, sondern um die Vorbeugung weiterer Straftaten.
Daher die Frage:
Kann und darf dem Anzeiger daraus ein zivilrechtlicher Nachteil erwachsen, dass er zB. in einem Zivilverfahren eine Strafanzeige stellt - natürlich vorausgesetzt er hat gewichtige Gründe, die seíner Meinung nach einen Anfangsverdacht begründen? Ist es da nicht auch gesellschaftlich notwendig, dass jemand eine Strafanzeige erstattet, selbst wenn der Staatsanwalt später die Strafverfolgung wieder einstellt?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Peltason
Sehr geehrter Herr Peltason,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.
Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger