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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Manfred S. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Manfred S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ministerin,

da Sie auf Fragen auf diesem Portal aus Gründen der besseren "Transparenz" nicht mehr antworten wollen, frage ich an, ob Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer persönlichen Antworten über Ihre Homepage/Bundestag an dieser Stelle einverstanden wären, wenn ein Fragesteller denn eine erhielte und sie hier einstellen könnte?

Dadurch hätten Sie mit dem Fragesteller direkt kommuniziert und die User hier durchaus noch die Möglichkeit, die Themen und Ihre Einstellungen dazu öffentlich wahrzunehmen.

Da Ihre plötzliche Ablehnung dieses Portals offensichtlich im Zusammenhang mit dem Urteil aus Straßburg zu § 1626a BGB steht, möchte ich den Leser noch auf folgenden Artikel hinweisen, der für mehr Transparenz in diesem Thema sorgen dürfte:

http://www.schultefrohlinde.de

Der Artikel berichtet in chronologischer Folge von dem systematischen Ausschluss nicht ehelicher Väter aus dem deutschen Rechtssystem und veröffentlicht die dazu gehörigen Dokumente.

U.A. sei erwähnt, dass die Studie zu § 1626a, auf die Sie nun warten, vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführt wird, einer durch und durch feministisch geprägten Einrichtung. Eine der berüchtigsten Vertreterinnen dieses Instituts war über 30 Jahre und bis vor kurzem noch Dr. Anita Heiliger, deren Väterbild schon der erste Absatz dieses Werkes

http://www.anita-heiliger.de/htm/Vortrag oberursel..pdf

zum Sorge- und Umgangsrecht 2007 verdeutlicht. Das muss man lesen, sonst glaubt man es nicht.

Ist das alles nur ein Zufall? Der Leser möge entscheiden.

Und noch eine letzte Frage: Werden Sie das Argument aus Straßburg, dass das Sorgerecht einem Vater nicht allein deswegen verweigert werden darf, weil Streit zwischen den Eltern droht (oder auch bereits geschah), beachten? Denn Straßburg stellt ganz ohne Studie fest, dass Streit sowohl bei Verheirateten als auch Geschiedenen normal ist und nicht dazu führt, dass das Sorgerecht damit einem Elternteil automatisch entzogen werden muss.

Viele Grüße

M. Seiboldt

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Antwort ausstehend von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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