Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Torsten S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Ministerin,
bei Durchsicht der Sozialgesetzbücher ist mir aufgefallen, dass Strafgefangene hinsichtlich des Bezuges von Arbeitlosengeld erhebliche Vorteile gegenüber dem Normalbürger genießen.
So wird ein - zur Arbeit verpflichteter - Strafgefangener so gestellt, als hätte er 90 Prozent der Bezugsgröße (zZt 30.660 Euro), also 27594 Euro/Jahr oder 2299,50/Monat verdient. Der Gefangene zahlt jedoch von seinem (angenommenen) Monatsverdienst von 250 Euro lediglich 1,4 Prozent ALV-Beitrag = 3,50 Euro. Normalerweise wären 64,39 ALV-Beiträge fällig. Der Steuerzahler kommt für die Differenz auf und steuert demnach pro arbeitendem Gefangenen 60,89 Euro bei. Zudem erhält der Gefangene nach seiner Entlassung Arbeitlslosengeld auf Grundlage der fiktiv verdienten 2299,50 Euro. Auch dieses Arbeitslosengeld zahlt der Steuerzahler.
Angesichts der sinkenden Löhne für den Normalverdiener stellt sich hier die Frage, wie es dem rechtschaffenden Bürger vermittelt wird, dass jemand, der teilweise erhebliche Folgekosten durch seine Straftaten verursacht hat (Kranken- und/oder Rentenzahlungen für die Opfer, Erhöhung von Versicherungsbeiträgen, usw) auch noch durch die Haftzeit auf Kosten der Steuerzahler profitiert, indem ihm ein so hohes Arbeitslosengeld gezahlt wird, dass eine Arbeitsaufnahme nach der Haftzeit völlig unaktraktiv erscheinen lässt?
Vor allem vor dem Hintergrund, dass viele Menschen in Deutschland, die unverschuldet auf Hartz 4 angewiesen sind und mit erheblich weniger auskommen müssen, möchte ich gerne Ihre Meinung zu dieser Problematik hören.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schulze,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.
Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger