Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Axel M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau L.-S.,
zwar habe ich durchaus wahrgenommen, dass sie keine Fragen mehr über Abgeordnetenwatch beantworten möchten. Über ihre Beweggründe dazu möchte ich nicht spekulieren. Dennoch möchte ich ihnen eine weitere Frage stellen schon allein um den Sachverhalt der der Frage zu Grunde liegt öffentlich zu machen.
Folgendes kann man auf der Internetseite http://www.schultefrohlinde.de/node/10 nachlesen.
„Erste Befragungen von Jugendämtern zur Motivlage der Mütter haben ergeben, dass Mütter die gemeinsame Sorge zum Teil auch aus folgenden Gründen ablehnen: Sie wollen die Sorgebefugnisse allein wahrnehmen, sie wollen die gemeinsame Sorge von weiteren Zugeständnissen abhängig machen, sie wollen nichts mehr mit dem Vater zu tun haben, sie wollen im Falle einer Trennung nicht Gefahr laufen, vielleicht selbst die elterliche Sorge zu verlieren, sie wollen den ‚einfacheren Weg’ gehen oder sich am Vater rächen (Finger StAZ 2003, S. 255 ff., 228 FN 25; Fink, Die Verwirklichung des Kindeswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern, 2004, S. 144 ff.).“
Dieser Abschnitt wurde dem Rechtsanwalt bei Einsicht in die Verwaltungsakte bekannt, die sich mit der Pflicht der Bundesregierung zur Prüfung der Verfassungskonformität des §1626a BGB, auferlegt durch das Urteil des BVerfG im JAhr 2003. Dieser Abschnitt stand in einem Entwurf eines Briefes, der als Antwort auf die Anfrage des Anwaltes dienen sollte, wie weit diese Prüfung durch die Bundesregierung fortgeschritten sei. In der endgültigen, versendeten Fassung wurde dieser Abschnitt, auf Anweisung eines Vorgesetzten entfernt.
Natürlich hat dies ihre Vorgängerin verbockt aber es stellt sich mir die Frage, was sie dazu meinen. Aus diesem Absatz geht zweifelsfrei hervor, dass die Bundesregierung Beweise dafür hat, dass die Bedingungen unter denen das BVerfG §1626a BGB als verfassungskonform erklärt hat NICHT erfüllt sind. Wurde das BVerfG jemals über diese Untersuchungsergebnisse informiert?