Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Holger K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Ministerin,
die 1998 auch von Ihnen mitbeschlossene Diskriminierung durch § 1626a hat zu enden.
Noch im Juli äußerten Sie in einer Rede Zweifel, ob überhaupt Reformbedarf besteht. Nun mahnt der EGMR Menschenrechtsverletzungen an. Da kommen wirklich Zweifel auf.
Vorgeschichte: Urteil des BVerfG 2003 und seine Folgen:
Neuväter blieben vom Willen der Mutter abhängig. Altväter mussten beweisen, dass das gem. Sorgerecht dem Kindeswohl dient.
Wenn Mütter elterliche Differenzen nur behaupten, ist dieser Beweis in dt. Familiengerichten nicht zu führen. Der Anspruch war ein Papiertiger; kein einziger Vater erhielt meines Wissens das Sorgerecht. Warum müssen Väter beweisen, was § 1626a Müttern ohne jegliche wissenschaftliche Begründung bescheinigt, nämlich dass ihre Sorge dem Kindeswohl dient?
Bis heute sichert § 1626a auch dann den Verbleib des Kindes bei der Mutter, wenn diese überfordert ist und nur knapp unterhalb einer Kindeswohlgefährdung agiert. Also dem Eintritt schwerster Schädigungen. Das Kind könnte einen Ideal-Vater haben - § 1666 als einziges Korrektiv ist in seiner realen Anwendung auch für diesen unüberwindbar. Diskriminierung von Kindern mit durch § 1626a entrechteten Vätern. Wäre der Kindsvater sorgeberechtigt, ginge es nur um die bessere Erziehungseignung.
Aber auch diese Diskriminierungen sind bestimmt nur Zufall.
Und nun diskutiert man schon wieder Voraussetzungen, die vor dt. Familiengerichten kein Vater erfüllen wird. Ob es nun „dienlich“ oder „nicht schädlich“ heißt, oder was auch immer.
Noch ein Papiertiger mag zwar den EGMR beruhigen, denn dann gibt es ja eine gerichtliche Überprüfung nach nationalem Recht. Aber wer die Materie kennt, wird sich durch einen solchen Winkelzug nicht blenden oder gar ruhig stellen lassen.
Können Sie anständigerweise etwas anderes als ein generelles automatisches Sorgerecht beschließen? Einschränkung nur, dass ein schädigender Elternteil es auch wieder verlieren kann?
Viele Grüße
H. Kehl