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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Axel M. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Axel M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention geht das Recht eines jeden auf ein faires Verfahren hervor. In Art. 6 der europäischen Menschenrechtskonvention geht ebenfalls hervor, dass "falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten". In Deutschland sieht die Realität so aus, dass die sogenannte Prozesskostenhilfe ab der 2. Instanz nur noch gezahlt wird, wenn die Partei, die Prozesskostenhilfe begehrt, weil sie nicht in der Lage ist die Kosten selber zu tragen, obsiegt, also Recht bekommt. Dies ist in meinen Augen ein Verstoß gegen Art. 6 der Menschenrechtskonvention und gegen die Verfassung. Denn zu einem fairen Verfahren gehört auch die Möglichkeit den Instanzenzug ausschöpfen zu können. Dies scheitert jedoch bei sozial schwachen Menschen, die nicht in der Lage sind die Kosten für einen solchen Instanzenzug zu tragen, an den nicht vorhandenen finanziellen Mittlen. Dadurch haben sozial schwache Menschen nicht die Möglichkeit ihr Recht auf ein faires Verfahren geltend zu machen. Andererseits wird Prozesskostenhilfe, gerade in der ersten Instanz vor Amtsgerichten, völlig egal ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat oder nicht, und völlig egal ob ein Antrag mutwillig ist oder nicht, so gut wie immer gewährt und Steuergelder verschwendet ja in meinen Augen von den entsprechenden Richtern, die diese Steuergelder verwalten, teilweise sogar veruntreut. Ich bin der Meinung, dass Richter dazu angehalten werden müssten, insbesondere bei mutwillig geführten Verfahren, Prozesskostenhilfe zu verweigern. Gleichzeitig müsste aber bei objektiv nachvollziehbaren Gründen einer Beschwerde PKH gezahlt werden, auch wenn die Beschwerde erfolglos bleibt.

Ich würde gerne wissen, wie sie zu diesem Thema stehen und ob es irgendwelche Pläne gibt, an den derzeitigen Regelungen etwas zu verändern?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Meiser,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über Abgeordnetenwatch beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären. Abgeordnetenwatch ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt.

Ich möchte aber mit den Bürgerinnen und Bürgern direkt, transparent und ohne Umwege über Dritte kommunizieren. Meine bislang gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die weitgehend anonyme Kommunikation über eine Plattform weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Der direkte Kontakt auf den vielen Veranstaltungen im Wahlkreis, per Brief oder auch per E-Mail ist wesentlich konstruktiver, als der Umweg über "Abgeordnetenwatch". Und ich lade Sie herzlich dazu ein, diese Gelegenheiten auch zu nutzen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich auf meiner Internetseite über meine politischen Initiativen zu informieren und auch dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen.

Eine schnellstmögliche Beantwortung von schriftlichen Bürgeranfragen aus meinem Wahlkreis sowie die Beantwortung von Fragen zu rechtspolitischen Themen sind für mich selbstverständlich. Schicken Sie Ihre Anfrage bitte an mein Berliner Büro, an mein Büro im Wahlkreis oder per E-Mail ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) unter Angabe Ihrer postalischen oder virtuellen Adresse, damit ich Ihnen direkt antworten kann.

Angesichts der verschiedenen direkten Kontaktmöglichkeiten bitte ich Sie um Verständnis, dass ich auf Anfragen über Abgeordnetenwatch mit diesem standardisierten Schreiben antworte.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.