Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Axel M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberg,
Gemäß Artikel 43 der Konvention kann jede Partei innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen. In diesem Fall berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird. Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht beantragen werden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bei der Frage des Sorgerechts für nichteheliche Kinder quasi seit ihrem bestehen einer Menschenrechtsverletzung schuldig gemacht.
Mir stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung eine Beschwerde gegen den Beschluss vor der großen Kammer anstrebt oder nicht oder ob es nicht sinnvoll wäre unverzüglich dem Gerichtshof mitzuteilen, dass auf eine Verweisung an die große Kammer verzichtet wird, damit das Urteil rechtskräftig wird und §1626a BGB in seiner jetzigen Form endlich nicht mehr angewendet werden darf.
Ich bin der Meinung ein neues Gesetz muss innerhalb von maximal 6 Monaten in Kraft treten, da bzgl. der Sorgerechtsregelung nichtehelicher Kinder in Deutschland mit der Rechtskräftigkeit des Urteils des EGMR ein rechtsleerer Raum vorliegt.
Ich bitte sie daher folgende Fragen konkret zu beantworten:
Streben sie eine Beschwerde vor der großen Kammer an oder ziehen sie in Erwägung zu erklären, dass sie eine Verweisung an die große Kammer nicht beantragen werden?
In welchem Zeitraum ist mit einer neuen gesetzlichen Regelung zu rechnen?
Sehr geehrter Herr Meiser,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder Sie, als den Fragenden, noch mich, als die Antwortende, vollkommen zufrieden stellt.
Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( http://www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger.wk@bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger