Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Michael B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Ministerin,
das EGMR-Urteil zum Sorgerecht des Herren Zaunegger muss von deutschen Gerichten umgesetzt werden. Es ist aus dem Fall Görgülü bekannt, dass sich das OLG Naumburg an einem EGMR-Urteil nicht gehalten hat. Selbst von der Staatsanwaltschaft erhobene Klagen wegen Rechtbeugung wurden nicht bearbeitet.
Wie werden Sie vorgehen, wenn sich die Gerichte erneut nicht am EGMR-Urteil halten würden?
Sie müssen zugeben, dass dieses Urteil mehr Gleichberechtigung bringt. Wenn sich beide Partner in ihren Pflichten und in ihren Rechten auf gleicher Augenhöhe treffen, sowohl bei der Erziehung und Pflege der Kinder, als auch bei der Pflicht, Verantwortung für ihr Leben zu tragen - also zu arbeiten, solange man nicht behindert ist - würden viele der strittigen Fälle gar nicht entstehen, da die Eltern zusammenarbeiten müssen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf das 7. Protokoll der EMRK, das im Artikel 5 die vollkommene Gleichberechtigung der Ehepartner vorsieht.
Deutschland hat bis heute dieses Protokoll nicht ratifiziert.( http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=117&CM=8&DF=2/3/2008&CL=ENG )
Da viele Verbände hierzulande die "patriarchalischen" Machtstrukturen in den Familien beklagen (z. B. der Deutsche Juristinnenbund), meinen Sie nicht, dass es höchste Zeit wäre, dieses Protokoll zu ratifizieren? Das wäre doch die Gelegenheit für mehr Gleichheit in den Familien zu sorgen!
Wenn dieses Protokoll ratifiziert würde, wie würden Sie dann dafür Sorge tragen, dass die Gerichte zuerst nach §1569, BGB prüfen, ob jemand "außerstande" ist, selbst für sein Unterhalt zu sorgen und erst danach die darauf folgenden Paragrafen bemühen?
Die z. Zt. gültige Rechtsprechung scheint den Wortlaut des §1569, BGB, nicht zu würdigen (BGH, Az. XII ZB 158/05, Mutter muss nicht arbeiten, selbst wenn sie die Kinder ganztags in die KiTa steckt). Korrigieren Sie uns bitte, wenn wir falsch liegen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Baleanu
Sehr geehrter Herr Balneanu,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder Sie, als den Fragenden, noch mich, als die Antwortende, vollkommen zufrieden stellt.
Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( http://www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger.wk@bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger