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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Marianne B. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Marianne B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger,

am 10.11.2009 fand ich auf der Website des Bundesfinanzministeriums den Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Danach sollte der Kinderfreibetrag in § 32 Abs. 6 EStG durch die Angaben "2244" und "1260" ersetzt werden und dementsprechend die Angaben in § 51 a Abs. 2a EStG durch "4488" und 2520". Das war ersichtlich die Zusasmmensetzung des Kinderfreibetrages von 7008 € nach dem Kabinettsbeschluss.

In der Bundestagsdrucksache 17/15 sieht es anders aus. In § 32 Abs. 6 EStG wird der Kinderfreibetrag durch die Angaben "2184" und "1320" ersetzt und dementsprechend in § 51 a EStG durch die Beträge "4368" und "2640".

Das sind zusammen auch wieder 7008€. Können Sie mir bitte erklären, welche Überlegung dieser Änderung der Zusammensetzung zu Grunde liegt?
Können Sie mir bitte weiter erklären,
a) welcher Betrag von den 4368 € des sächlichen Existenzminimums auf den Regelsatz und welcher auf den Wohnbedarf entfällt
b) welcher Betrag von den 2640 € des Freibetrages für Betreuung und Erziehung auf den Betreuungsbedarf und welcher auf den Erziehungsbedarf entfällt.

Danke, Marianne Breithaupt

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Breithaupt,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über Abgeordnetenwatch beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären. Abgeordnetenwatch ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt.

Ich möchte aber mit den Bürgerinnen und Bürgern direkt, transparent und ohne Umwege über Dritte kommunizieren. Meine bislang gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die weitgehend anonyme Kommunikation über eine Plattform weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Der direkte Kontakt auf den vielen Veranstaltungen im Wahlkreis, per Brief oder auch per E-Mail ist wesentlich konstruktiver, als der Umweg über "Abgeordnetenwatch". Und ich lade Sie herzlich dazu ein, diese Gelegenheiten auch zu nutzen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich auf meiner Internetseite über meine politischen Initiativen zu informieren und auch dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen.

Eine schnellstmögliche Beantwortung von schriftlichen Bürgeranfragen aus meinem Wahlkreis sowie die Beantwortung von Fragen zu rechtspolitischen Themen sind für mich selbstverständlich. Schicken Sie Ihre Anfrage bitte an mein Berliner Büro, an mein Büro im Wahlkreis oder per E-Mail (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) unter Angabe Ihrer postalischen oder virtuellen Adresse, damit ich Ihnen direkt antworten kann.

Angesichts der verschiedenen direkten Kontaktmöglichkeiten bitte ich Sie um Verständnis, dass ich auf Anfragen über Abgeordnetenwatch mit diesem standardisierten Schreiben antworte.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.