Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Andreas L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
ich hätte eine Frage bezüglich der Vereinbarkeit von Kirchenarbeitsrecht und zentralen Kernen unseres Grundgesetzes. Wie Sie sicherlich wissen, weicht das Kirchenarbeitsrecht in grundlegenden Punkten stark von unserem Grundgesetz ab ( http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen ). Gerechtfertigt wird dieser Umstand mit dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, allerdings frage ich mich, mit welchem Recht (ich verwende dieses Wort bewusst) dies geschieht. Wie kann es sein, dass die Kirchen sowie die von ihnen kontrollierten Organisationen wie Caritas und Diakonie mit zusammen fast einer Million Angestellten nicht dem deutschen Arbeitsrecht unterworfen sind und in vielfältiger Weise diskriminiert werden? Sie dürfen weder Gewerkschaften gründen noch streiken, sind nicht an Tarifverträge gebunden sowie dürfen nicht vor unabhängigen Arbeitsgerichten klagen, sondern nur vor kirchlichen Arbeitsgerichten ( http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,649991,00.html . oder http://jungle-world.com/artikel/2009/48/39835.html ) Selbst einer der elementarsten Pfeiler der Menschenrechte, und der selbstverständlichste noch dazu, nämlich dass alle Menschen gleich sind, und nicht aufgrund Geschlecht, Religion usw. diskriminiert werden dürfen, gilt für Mitarbeiter in kirchlichen Gesellschaften nicht! (siehe wikipedialink) Wie ist diese haarsträubende Ungleichbehandlung mit Bundesrecht, EU-Recht oder auch nur der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu vereinbaren? Wieso wird der Selbstbestimmung von Religionsgemeinschaften eine höhere Bedeutung eingeräumt als den allgemeinen Menschenrechten bzw. Artikel 3 GG? Ich sehe hier eine total einseitige Bevorzugung von Religionsgemeinschaften, die ich keinesfalls nachvollziehen geschweigedenn akzeptieren kann. Was soll das für ein Rechtsstaat sein, in dem Kirchenrecht vor Menschenrecht geht?
Vielen Dank schon im Voraus für ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Lieb
Sehr geehrter Herr Lieb,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder Sie, als den Fragenden, noch mich, als die Antwortende, vollkommen zufrieden stellt.
Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( http://www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger.wk@bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger