Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Lore R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
im Rat der EU soll noch vor in Kraft treten des Lisabonn-Vertrages schnell eine Einigung über die Weitergabe von Bankdaten an die USA beschlossen werden. Deutschland kann dies verhindern!
Werden Sie alles tun, um diese Vereinbarung zu stoppen?
Sehr geehrte Frau Reß,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir uns bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen für ein hohes Datenschutzniveau, also strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten, und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen wollen wir ausschließen. Die Übermittlung der Daten soll an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt werden. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Außerdem wollen wir das Abkommen unter Ratifizierungsvorbehalt stellen.
Für uns ist aber noch etwas anderes entscheidend: Es ist ziemlich unglücklich, dieses Abkommen in der Europäischen Union einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages noch schnell nach den alten Regeln durchpeitschen zu wollen. Das würde das EU-Parlament brüskieren, das dem Abkommen kritisch gegenüber steht und das mit dem Lissabonner Vertrag ein Mitentscheidungsrecht erhält. Auch aus diesem Grund steht die Bundesregierung dem Swift-Abkommen sehr distanziert gegenüber. Am 30. November wird beim europäischen Innenrat wohl endgültig entschieden werden. Leider teilen jedoch die allermeisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht unsere Auffassung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger