Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Roland G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
ich habe nur eine ganz kurze Frage und bitte um Beantwortung.
Im Sonntagssammtisch beim BR haben Sie die Ansicht geäußert, dass Soldaten, die dem muslimischen Glauben angehören, rein aus Glaubensgründen nicht nach Afghanistan abgeordnet werden sollten.
Nun meine Frage:
Können sich aus der Sicht der deutschen Justizministerin die Soldaten der Bundeswehr in Zukunft aussuchen, wo sie eingesetz werden? Wie sieht es dabei mit den Mitgliedern anderer Glaubensgemeinschaften aus? Werden die Soldaten im "Kriegseinsatz" (Verteidigungsminister von und zu Guttenberg) nach jedem Schuss vor ein deutsches Gericht gestellt?
Wohin soll das noch führen?
Mit freundlichen Grüßen von einem sehr besorgten, konservativen Bürger
Roland Geiling
Sehr geehrter Herr Geiling,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Ich fürchte, dass Sie meine Aussagen vom Sonntagsstammtisch falsch verstanden haben. Ich habe mich dafür ausgesprochen, bei der Entsendung von Soldaten auch darauf zu achten, dass die psychische Einsatzfähigkeit gegeben ist.
Es geht mir nicht um eine Sonderbehandlung. Jeder in der Bundeswehr muss, bevor er auf einen Auslandseinsatz entsendet wird, nicht nur auf "Herz und Nieren" überprüft werden, sondern es muss auch gewährleistet sein, dass die seelische Verfassung der Soldatin oder des Soldaten für einen solchen Einsatz geeignet ist.
Natürlich weiß ich, dass Bundeswehrsoldaten sich dem Staat verpflichtet fühlen. Eventuelle Gewissenszwänge müssen aus diesem Grund gemeinsam gelöst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB