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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Holger K. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Holger K. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

ich habe eine Frage zur gemeinsamen elterlichen Sorge Unverheirateter, derzeit durch § 1626a BGB geregelt.

Gemäß Ihrer Antwort an Herrn Stiefel

http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-650-5715--f236976.html#q236976

haben Sie "im Koalitionsvertrag keine Änderung der Gesetzeslage vereinbart. Die elterliche Sorge richtet sich somit nach den Vorgaben des § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches."

Das ist eine klare Ansage. Was hunderttausende Väter davon halten, die vollständig abhängig sind von Entscheidungen der Mütter, die in vielen Fällen mit Kindeswohl rein gar nichts mehr zu tun haben, lassen wir dahingestellt.

Ich frage mich nun, ob Sie vielleicht doch noch über den Koaltionsvertrag hinweggehen werden, wenn die von Ihrer Vorgängerin in Auftrag gegebene Studie zu § 1626a BGB zu dem Ergebnis kommt, dass allenfalls im kleinen Prozentbereich eine automatische Alleinsorge der Mütter gerechtfertigt ist?

Oder verstehe ich die Aussage, es sei nichts geplant, falsch, und diese bedeutet tatsächlich, dass bereits ein sicheres Fortbestehen der Regelung in der Koaltion vereinbart ist? Eben nur nicht schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Kehl

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Antwort ausstehend von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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