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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Thomas B. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Leutheusser- Schnarrenberger,

ich zitiere Sie aus einem Interview vom 18.09.2009 in der Rheinischen Post: "Eine FDP in einer Regierungsbeteiligung sollte zügig das Gesetz von Frau von der Leyen zur Sperrung von Internetseiten stoppen, das noch bei der EU-Kommission liegt. Außerdem muss eine neue Bundesregierung sofort die Anwendung der Vorratsdatenspeicherung aussetzen bis das Verfassungsgericht entschieden hat."

Die FDP hat sich gesamtheitlich und eindeutig gegen die Internetsperrgesetze positioniert und dieses Thema auch entsprechend im Wahlkampf genutzt. Die Position des Koalitionspartners CDU/CSU ist gegensätzlich. Die Unwirksamkeit des Zugangserschwerungsgesetzes ist faktisch in allen Punkten nachgewiesen worden. Frau Dr. von der Leyen hat nachweislich falsche Behauptungen publiziert und sogar Staaten wie Indien und Kasachstan öffentlich beleidigt. Das Wählervotum zur Bundestagswahl hat bestätigt, dass nicht zuletzt auch diese Position zum Thema Bürgerrechte insgesamt der FDP ein beachtliches Ergebnis beschert hat. Wird die FDP bzw. werden Sie, als voraussichtlich zukünftige Justizministerin dafür Sorge tragen, dass dieses Unsinns- Gesetz, welches zur Bekämpfung von Kinderpornographie keinerlei Wirkung besitzt und lediglich verfassungsrechtliche Probleme aufwirft, entsorgt wird und die Bekämpfung von Kindesmissbrauch mit geeigneten Mitteln fortgesetzt wird?

Noch eine juristische Frage, die ins gleiche Spektrum fällt: Ist es eigentlich rechtlich unbedenklich, wenn ein Bundesministerium (BMFSFJ) auf der eigenen Internetpräsenz nachweislich falsche Informationen in die Öffentlichkeit streut? Ich beziehe mich auf die FAQ- Seite des BMFSFJ zu den Internetsperren, wo mit unwahren Aussagen die Daseinsberechtigung des Zugangserschwerungsgesetzes verteidigt wird. Andere Betreiber von Internetangeboten müssen sehr genau auf die Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit ihrer Angebote achten, trifft das auf die Regierung nicht zu?

Mit freundlichen Grüßen
TB

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Antwort ausstehend von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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