Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Peter E. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser- Schnarrenberger,
Sie waren am 23.2.09 gefragt worden (vgl. 1.), was Sie von folgendem Satz des GWG- Leiters Dr. Dr. (Univ. Prag) Salzgeber halten:
"Neue Wege, die nicht unbedingt den Vorgaben der ZPO entsprechen oder die den bisherigen Erfahrungen oder Gewohnheiten widersprechen, können nur im Miteinander beschritten werden."
(Die psychologische Sachverständigentätigkeit im Familienrecht unter ökonomischen Gesichtspunkten" in "Familie, Partnerschaft und Recht" FPR 10/2003 (S. 559))"
Hiermit bitte ich Sie, diese Frage noch zu beantworten.
Auch hätte ich gern gewußt, was Sie als Rechtsanwältin davon halten, daß das Landesjugendamt Werbung für die Übersendung von psychol. Sachverständigengutachten an das Jugendamt macht (vgl. die unteren Fragen der Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr unter 2.)).
Schließlich hätte ich noch gern von Ihnen gewußt, ob Sie hinter der Auffassung des Münchner Anwaltsvereins stehen, ein psychologischer Sachverständiger in Sorgerechtsverfahren unterliege nicht der Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt (vgl. Punkt "14." in 3.))
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eisner
Vorsitzender der Männerpartei
1.) http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-650-5715--f168532.html#q168532
2.) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_ursula_von_der_leyen-180-23967--f221497.html#q221497
3.) http://www.muenchener.anwaltverein.de/Muenchner_Modell/Leitfaden_MueMo_08_12_08.pdf