Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Albin O. bezüglich Innere Sicherheit
Werte Frau Leutheuser-Schnarrenberger,
der Freistaat Bayern hat bis heute das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt. Es wurde vom Landtag 1949 abgelehnt. Seither gab es keinen Versuch, die Zustimmung der Landtagsabgeordneten noch einzuholen. Zwar gilt das Grundgesetz defacto auch für den Freistaat, das aber nur, weil die Mehrheit der Länderparlamente 1949 der damaligen Fassung ihr Jawort gab. Wäre es nicht an der Zeit, im Zusammenhang mit den bevorstehenden Bundestagswahlen nach rund 60 Jahren auch dejure das Grundgesetz für Bayern verbindlich zu erklären und eine Abstimmung im Landtag herbeizuführen? Es mutet doch eigenartig an, wenn zum Vertrag von Lissabon von der CSU Einwände erhoben und im Bundestag eine Zusatzentschließung eingebracht wird, die die Rechte der Länder und des Bundestages sichern soll, aber das Grundgesetz selbst nicht anerkannt wird.