Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Walter H. bezüglich Recht
Sehr geerte Frau Leutheusser-Schnarrenberger.
Nachdem ich nach langem Überlegen und abwägen die Entscheidung getroffen habe, dass die Entmündigung eines Familienangehörigen die letzte Möglichkeit ist, seine wenigen Jahre die er noch zu leben hat, in Würde zu verbringen muss ich mit Entsetzen feststellen dass eine riesige Gesetzeslücke klafft.
Obwohl ich als Antragssteller und nächster Verwandter diese Maßnahme eingeleitet habe, habe ich nur per Zufall von einer Entmündigung durch das Vormundschaftsgericht erfahren. Auf nachfrage wurde mir lediglich gesagt das es nicht üblich wäre die Angehörigen zu benachrichtigen.
Ebenso war es reiner Zufall dass ich mittlerweile erfahren habe wer als Vormund eingesetzt wurde.
Welch Möglichkeit bleibt mir in Erfahrung zu bringen welch ein Beschluss wann und mit welchen Inhalt ergangen ist?
Kann ich gegen einen Beschluss rechtlich vorgehen den ich nicht kenne?
Wer gibt Auskunft welche Absprachen mit dem Vormund getroffen wurde?
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für die Zusendung Ihres Schreibens und das mir entgegengebrachte Vertrauen.
Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass ich als Bundestagsabgeordnete keine Rechtsberatung erteilen kann, da es keine Einflussnahme der Gesetzgebung auf die Justiz geben darf.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger