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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Philipp W. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Philipp W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

Die notwendige Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird durch die russische Duma blockiert. Die Übergangslösung eines 14. Zusatzprotokolls "bis", die zum 1. Oktober für die Unterzeichnerstaaten in Kraft tritt, wurde bisher von neun Staaten unterzeichnet, Deutschland ist nicht darunter.

In der Antwort der Bundesregierung auf die große Anfrage der FDP (16/7271) zum Thema Achtung der Grundrechte unterstreicht die Regierung: "Die Bundesregierung betrachtet den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als das zentrale Element des europäischen Menschenrechtsschutzes."

Ich wundere mich, dass in der Anfrage Ihrer Fraktion keine Aufforderung zur Unterzeichnung der Übergangsregelung zu finden ist. Ich hoffe allerdings, dass das Thema bei der Beratung der großen Anfrage am 3.Juli angesprochen wird.

Gibt es möglicherweise bereits einen konkreten Zeitplan? Wann wird die Übergangsregelung in Straßburg unterschrieben und/oder vom Bundestag ratifiziert?

Es stünde der Bundesrepublik sicherlich gut zu Gesicht, dieses wichtige Zusatzprotokoll schnell zu unterzeichnen, um einerseits ein klares Bekenntnis zur Arbeit des Gerichtshofs zu geben und gleichzeitig die Verfahren deutscher Kläger zu beschleunigen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Weber

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Die Bundesregierung hat am 29. Mai 2009 die sogenannte Übergangslösung offiziell akzeptiert, sie ist am 01. Juni in Kraft getreten.

Die FDP hat zudem, zusammen mit anderen Fraktionen des Deutschen Bundestages, die russische Duma im Juni 2009 dazu aufgerufen, endlich das 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren und so eine effizientere Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und damit eine schnellere Erledigung von Klagen zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger