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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Jürgen G. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Jürgen G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger

Im Artikel 57 des Zweiten Gesetzes zur Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007 wird die Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten beschrieben.

Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich diese Aufhebung des Einführungsgesetzes so deuten soll, dass das OWIG keine Wirkung entfalten kann, da kein Gesetz zur Einführung besteht.

Weiter suche ich nach einer Quelle über das Abstimmungsergebnis die zur Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Bereinigung von Bundesrecht geführt hat.

Mit freundlichen Grüssen

Jürgen Görg

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Görg,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Schreibens.

Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten konnte rund 37 Jahren nach seinem Inkrafttreten insgesamt aufgehoben werden, da für die darin noch enthaltenen Regelungen kein praktischer Bedarf mehr bestand. Die dort enthaltenen Vorgaben zur Anpassung des Landesrechts an das zum 1. Oktober 1968 in Kraft getretene Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, haben sich dadurch erledigt, dass von den Vorgaben des Bundesgesetzes abweichende Landesbestimmungen nicht mehr existieren. Dass es insoweit noch bis zum Jahre 2007 als Ordnungswidrigkeiten verfolgbare Taten oder gar bereits vor dem Inkrafttreten des EGOWiG anhängige (Bußgeld-)Verfahren gab, konnte aufgrund der Verjährungsregelungen praktisch ausgeschlossen werden. Falls es solche Verfahren gleichwohl noch gegeben hätte, bedurfte es dennoch auch für diese Fälle keiner Aufrechterhaltung der Überleitungsvorschriften.

Nach Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, wurde dieser mit den Stimmen der FDP-Fraktion, der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke angenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger