Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Hans-Joachim G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
ich nehme Bezug auf Ihre Information, die Sie Herrn Kämpfe am 19.01.09 in abgeordenetenwatch.de zu der auch aus meiner Sicht kritikwürdigen "Stichtagsregelung" gaben.
Gem. Ihrer Aussage sollen die von der Stichtagsregelung negativ Betroffenen die Möglichkeit erhalten, durch Zahlung nachträglicher freiwilliger Beiträge einen Anspruch in der Höhe der jeweils einschlägigen Zusatzversorgung zu erhalten.
Könnten Sie mich bitte darüber informieren, um welche Möglichkeit zur Zahlung nachträglicher Beiträge es sich handelt?
Vielen Dank!
In Erwartung Ihrer Rückinformation verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Großkopf
Sehr geehrter Herr Großkopf,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Mit Ihrer Frage beziehen Sie sich auf einen Antrag der FDP-Bundestagsfraktion (Drucksachennummer 16/11236) in dem wir einen Vorschlag vorgelegt haben, um eine ziemlich schwierige und unbefriedigende Rechtslage aufzulösen, die sich im Zusammenhang mit den Rentenansprüchen ehemaliger DDR-Flüchtlinge stellt.
Ob eine Nachversicherungslösung gerecht und für die Betroffenen interessant ist, entscheidet sich mit der Ausgestaltung der Modalitäten der Nachversicherung. Dabei sollten sich die nachzuzahlenden Beiträge nach unserer Vorstellung an dem orientieren, was die Nachzuversichernden zum damaligen Zeitpunkt hätten zahlen müssen. Wir gehen davon aus, dass so mit vergleichsweise niedrigen Beitragsnachzahlungen das gewünschte Ziel der Schließung von Rentenlücken erreicht werden kann. Zur Rückberechnung des zu DDR-Zeiten maßgebenden Zahlungsaufwands spielen neben der Inflationsbereinigung auch die Modalitäten der Währungsumrechnung eine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger