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Sabine Leidig
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Frage von Dieter M. •

Frage an Sabine Leidig von Dieter M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte FRau Leidig,
das neue Jahr hat begonnen und die politischen Entscheidungen machen wenig Hoffnung, dass sich die Situation in den Krankenhäusern, zumindest für die Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen und für uns Beschäftigte in der psychiatrischen Versorgung, zum Positiven ändern.

Jetzt arbeitet das BGM auch noch an einem Gesetzesentwurf, der die Psychiatrie Personalverordnung (PsychPV) abschaffen soll. Diese vom Gesetzgeber Anfang der 1990er Jahre erlassenen Verordnung sorgte letztendlich dafür, dass endlich die Behandlung und Pflege der psychisch erkrankten Menschen menschenwürdig wurde.

Um es klar zu sagen. Die Abschaffung der PsychPV wird für psychisch erkrankte Kassenpatienten und-patientinnen einen Rückschritt in die 1970er und -80er Jahre bedeuten. Eine Entwicklung, und ein weiterer Beleg, dass die politisch Verantwortlichen mehr die Drei - Klassen - Medizin fördern als den Sozialstaat. Welche Meinung haben Sie zu dieser Entwicklung?

mfg
Dieter Marschall

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Marschall,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich kann Ihre Kritik an dem Wegfall der Psychiatrie Personalverordnung (PsychPV) sehr gut nachvollziehen. Im Zuge der Umstellung der psychiatrischen stationären Versorgung auf eine landeseinheitliche Tagespauschale sollen tatsächlich nur noch die Krankenhäuser, die sich an der frühzeitigen Umstellung auf das neue Entgeltsystem beteiligen, die Möglichkeit erhalten, ihr Personal entsprechend der PsychPV aufzustocken. Alle anderen Krankenhäuser könnten keine Aufstockung mehr vornehmen. Damit müssten diese nicht nur die Übergangszeit mit zu geringer Personalbesetzung fortbestehen, sondern diese zu geringe Personalbemessung würde auch in die Bemessung der Tagessätze aller Krankenhäuser in einem Bundesland nach der Übergangsphase einfließen. So würde also eine Personalunterdeckung festgeschrieben.
Die Forderung vieler Verbände lautet daher, die PsychPV während der ganzen Übergangszeit, also bis Ende 2016, gelten zu lassen und allen Krankenhäusern zu ermöglichen, ihr Personal entsprechend der Vorgaben aufzustocken. Dieser Forderung schließen wir uns an. Darüber hinaus ist generell zu prüfen, inwieweit die PsychPV nicht weiterentwickelt werden sollte, um eine Mindestpersonalausstattung auch nach Überführung der Finanzierung in ein pauschalisiertes Entgeltsystem sicherzustellen.

Mit besten Grüßen
Sabine Leidig